Zur Vogelgrippeproblematik
Zurzeit kommt es zu einer Anhäufung von Vogelgrippe- bzw. Geflügelpestausbrüchen in fast allen Bundesländern.
Nun ist auch noch das aufgetreten, was uns als Rassegeflügelzüchter stark betroffen macht: das Auftauchen der VG auf der Landesverbandsschau Mecklenburg-Vorpommern. Dort vermehrte sich das Virus
und wurde von Ausstellern mit nach Hause genommen, um sich dort weiter zu verbreiten. In der Folge wurden und werden die Großschauen in Leipzig und Hannover ohne Wassergeflügel und
Hühner/Zwerg-Hühner durchgeführt und die Empfehlung herausgegeben, keine überregionalen Ausstellungen mehr durchzuführen.
Beim Ausbruch von H5N gehen die Behörden mitunter sehr rabiat vor und keulen die betroffenen Bestände, was für die Wirtschaftsgeflügelzucht leichter zu verkraften ist als für uns Rassegeflügelzüchter. Denn eins steht fest, das Genpotential der Lege- und Masthybriden ist nicht
groß und durch die industrielle Reproduktion in den Wirtschaftsbetrieben kein Verlust an Rassen oder Arten.
Ganz anders in der Rassegeflügelzucht im Ganzen und besonders bei so seltenen Rassen wie unseren Krüpern und Zwerg-Krüpern. Hier wird Genmaterial unwiderruflich vernichtet. Bereits auf unserer Jahreshauptversammlung 2021 hat unser Geschäftsführer darauf hingewiesen, bei den zuständigen Amtsveterinären vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung zum Schutz vor Keulung zu beantragen.
Die gesetzliche Grundlage bildet der §20 GeflPestSchV sieht im Falle eines Geflügelpestausbruchs innerhalb einer
Zuchtanlage diese Ausnahmen vor.
Hier der Vorschlag eines Antrages zur Einreichung beim
Amtstierarzt:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Kästchen unte "Umsetzung" möglichst vollständig ankreuzen.
Um nachzuverfolgen, wohin Sie Tiere abgeben, empfehlen wir, dass Sie ein Bestandsregister führen. Es könnte sein, dass die Behörden nach dem Verbleib von Tieren fragen.