"Die Stallpflicht tötet seltene Haustierrassen, nicht die Vogelgrippe"
Schwäbisch Gmünd-Bargau. Sondervereinsmitglieder bringen sich engagiert ein beim
Debattieren über Sinn und Widersinn der Stallpflicht.
Ernüchterung gab es für die vielen Züchter die aus dem Ostalbkreis und von weiter her angereist sind: die Stallpflicht vor Ort gilt, anders als in den
meisten Kreisen im Land, weiter. Mit 52 Besuchern war das "Hennenhaus" in Bargau zum Bersten gefüllt. Es galt, wegen der Verhältnismäßigkeit der Stallpflicht aus Anlass der
Vogelgrippefälle weit außerhalb des Kreisgebietes zu diskutieren und Lösungen zu finden. Durch das Thema "Seuchen- versus Tierschutz - Ostalb ohne Freilandhuhn?" führte Moderator Jörg Erich
Haselier, Vorsitzender des Sondervereins der Krüper- und Zwerg-Krüperzüchter. Zuvor begrüßte Joachim Altmühl, Vorsitzender des KTZV Bargau, die Gäste: Dr. Gerhard Kuhn, Referatsleiter
Tiergesundheit im Landesministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Dr. Martina Bühlmeyer, Geschäftsbereichsleiterin des Kreisveterinäramtes und Hanspeter Wagner, Vorsitzender der
Rassegeflügelzüchter Württemberg-Hohenzollern.
Dr. Kuhn schilderte detailliert das Seuchengeschehen seit November. Vor allem Reiherenten am Bodensee an anderen großen Gewässern waren betroffen. Er war sich mit
allen Anwesenden Züchtern einig, dass Biosicherheitsmaßnahmen das A und O sind, einer solchen Seuche zu begegnen.
Uneins mit den Behördenvertretern sind sich die Rassegeflügelzüchter über die Notwendigkeit der Stallpflicht. Weder gab es im Ostalb bislang einen Infektionsfall,
noch gibt es bekannte Rastplätze von Zugvögeln. Schon gar nicht liegt der Ostalbkreis an großen Gewässern wie Bodensee oder Donau.
Dr. Martina Bühlmeyer argumentierte mit der hohen Geflügeldichte im Ostalbkreis, besonders wegen einiger Mastbetriebe im Ellwanger Raum und bei Aalen. Auch im
Altkreis Schwäbisch Gmünd gebe es einige Legehennenbetriebe.
Schuldig blieben die Behördenvertreter jedoch die genauen Tierzahlen, die zu einer entsprechend veränderten Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage der
Geflügelpestschutzverordnung führen kann. So sind in den badischen Landkreisen Emmendingen und Rastatt die Kommunen von der Stallpflicht ausgenommen, die eine Tierdichte von unter 300 Tieren pro
qkm aufweisen - und das trotz Infektionsfällen in den jeweiligen Kreisgebieten.
Warum also wird die Stallpflicht im Ostalbkreis in allen Städten und Gemeinden fortgesetzt und warum bekommen die Züchter vor Ort und ihr Landesverbandsvorsitzender
diese Zahlen nicht? Zahlreiche Züchter, auch aus dem bayrischen Donau-Ries-Kreis und den Landkreisen Göppingen, Heidenheim und Schwäbisch Hall brachten sich mit kritischen Fragen und
Anmerkungen ebenso ein, wie der der Kreisvorsitzende des Nabu. Freilandhaltung sei angewandter Tierschutz und artgerechte Haltung, ganz besonders bei Wassergeflügel.
Bettina Stritz aus Bargau, die die überaus seltenen Krüper züchtet, brachte es auf den Punkt: "es ist die Stallpflicht, die seltene Haustierrassen tötet und sogar
zu Zuchtaufgaben zwingt, nicht die Vogelgrippe".
im Bild:Hanspeter Wagner, Dr. Gerhard Kuhn, Dr. Martina Bühlmeyer und Jörg Erich Haselier (von links)